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Köln News! Beschluss des Verwaltungsgerichtes Köln: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD nicht mehr als Prüffall bezeichnen!

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 28. Februar 2019 von Koeln-News-247.de


Köln News
Koeln-News.Info - Köln Infos & Köln Tipps | Alternative für Deutschland (AfD)
Alternative für Deutschland (AfD)

Zur Bezeichnung der AfD als Prüffall des Verfassungsschutzes:

Berlin (ots) - Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Alternative für Deutschland (AfD) am 15. Januar 2019 öffentlich als "Prüffall" bezeichnet. Die Aufforderung der AfD, dies zukünftig zu unterlassen, wurde mit einem lapidaren Schreiben zurückgewiesen.

Auf Antrag der AfD hat das Verwaltungsgericht Köln nunmehr dem Amt mit heutigem Beschluss weitere Mitteilungen dieser Art untersagt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von bis zu 10 000 Euro angedroht.

Das Gericht folgt der AfD dabei in allen wesentlichen Punkten und bewertet das Vorgehen der Behörde als rechtswidrigen Eingriff in die Rechte der Partei.

AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln: "Die Entscheidung belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutzes und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates ist. Damit ist die politisch motivierte Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes gegen die Alternative für Deutschland vorerst gescheitert."

"Es ist in höchstem Maße alarmierend, dass das Bundesamt als Hüter der Verfassung selbst das geltende Recht bricht", sagte Roland Hartwig, Leiter der vom Bundesvorstand eingesetzten Arbeitsgruppe "Verfassungsschutz". "Herrn Haldenwang hätte dies klar sein müssen. Offensichtlich war der politische Druck aber zu stark. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt erfreulicherweise korrigiert."

Pressekontakt:

presse@afd.de
Pressestelle Bundesvorstand
Alternative für Deutschland

Schillstraße 9 / 10785 Berlin

Original-Content von: AfD - Alternative für Deutschland, übermittelt durch news aktuell

(Eine Themenseite "AfD" gibt es hier.)

(Parteien-News zur "AfD" sind hier nachzulesen.)

(News & Infos zum Thema "Verfassungsrecht" können hier nachgelesen werden.)

(Videos zum Thema "Verfassungsrecht" können hier geschaut werden.)

WELT / VERFASSUNGSSCHUTZ: AfD darf nicht öffentlich als "Prüffall" bezeichnet werden
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 26.02.2019):

Zitat: "Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht mehr öffentlich als «Prüffall» bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln gab am Dienstag einem entsprechenden Eilantrag der Partei statt. Es führte in seinem Beschluss unter anderem aus, die Bezeichnung als «Prüffall» könne potenzielle Wähler abschrecken.

Gegen den Beschluss kann das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. «Die Einlegung einer Beschwerde wird geprüft», teilte eine Sprecherin der Behörde mit. Darüber hinaus wollte sich der Verfassungsschutz zunächst nicht zu dem Beschluss äußern.

Die Klage der AfD richtete sich nicht dagegen, dass das Bundesamt die Aktivitäten und Positionen der Partei prüft, sondern nur dagegen, dass das Amt dies öffentlich gemacht hatte. Dies hat aus Sicht der Partei einen «stigmatisierenden Charakter». Dieser Einschätzung stimmte das Verwaltungsgericht zu.

Der Bezeichnung «Prüffall» komme in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu, teilte das Gericht mit. Dieser Eingriff in die Rechte der AfD sei «rechtswidrig und auch unverhältnismäßig». Da das BfV die Abgabe einer Unterlassungserklärung abgelehnt habe und sein Vorgehen für rechtmäßig halte, bestehe auch eine Wiederholungsgefahr. Maßgeblich für die Entscheidung sei, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz für eine solche Entscheidung keine Rechtsgrundlage enthalte.

Das Gericht stellte in seinem Beschluss aber auch fest, es habe seine Entscheidung «unabhängig von der inhaltlichen Richtigkeit» der Einschätzung durch das BfV getroffen. Es führte aus: «Ob die Antragstellerin durch das Bundesamt zurecht als "Prüffall" eingestuft wurde, ist hier nicht Gegenstand des Verfahrens.»

Die AfD feierte die Entscheidung dennoch als Sieg auf ganzer Linie. Die Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Alice Weidel, forderte, BfV-Präsident Thomas Haldenwang solle «seinen Schlapphut nehmen und abdanken». Ihr Co-Vorsitzender Alexander Gauland kommentierte ihre Forderung mit den Worten: «Das muss der Innenminister entscheiden.»

Parteichef Jörg Meuthen erklärte: «Die Entscheidung belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates steht.» Damit sei die «politisch motivierte Instrumentalisierung» des Verfassungsschutzes gegen die AfD vorerst gescheitert.

Haldenwang hatte am 15. Januar in Berlin während einer Pressekonferenz erläutert, weshalb der Verfassungsschutz die AfD als «Prüffall» einstuft. Der Kölner Medienanwalt Ralf Höcker, der die AfD vertritt, erklärte: «Man kann ja vieles prüfen, aber man muss sich dabei nicht mit Scheinwerfern beleuchten und von einem Blasorchester begleiten lassen.»

Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln grundsätzlich nicht erlaubt.

Noch genauer anschauen werde sich seine Behörde in Zukunft den rechtsnationalen «Flügel» der AfD und die Nachwuchsorganisation «Junge Alternative», hatte Haldenwang damals erklärt. Diese Gruppierungen behandelt das BfV als «Verdachtsfall».

Gauland sagte mit Blick auf die Parteijugend und den «Flügel» des Thüringer AfD-Fraktionschefs Björn Höcke:«Wir werden uns juristisch auch in dem anderen Fall wehren, aber das bedarf längerer Vorbereitung.» Höcke kommentierte den Beschluss des Kölner Gerichts mit den Worten, Haldenwang habe «auf diese Weise das Ansehen des gesamten Verfassungsschutzes ruiniert».

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg sagte, das Urteil zeige, «dass die Hürden für ein Tätigwerden und konkret für öffentliche Äußerungen des Verfassungsschutzes gegenüber politischen Parteien zu Recht hoch sind». Gut sei, dass die Prüfung der AfD gleichwohl fortgesetzt werden könne.

Der FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser sagte: «Auch wenn der Verfassungsschutz sie nicht mehr so nennen darf: Die AfD bleibt ein Prüffall für die Demokratie.»"




Epoch Times Deutsch / AfD greift Verfassungsschutz nach erfolgreichem Eilantrag vor Gericht an
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 26.02.2019):

Zitat: "Mit der Entscheidung des Gerichts sei "die politisch motivierte Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes" gegen die AfD "vorerst gescheitert", erklärte Meuthen."




Epoch Times Deutsch / Gauland: "Nicht, dass am Ende der Verfassungsschutz ein Fall für den Verfassungsschutz wird"
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 26.02.2019):

Zitat: "Alexander Gauland gab eine kurze Pressekonferenz zum heutigen Urteil - die AfD darf nicht als "Prüffall" bezeichnet werden. "




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/110332/4203891, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!

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Zur Bezeichnung der AfD als Prüffall des Verfassungsschutzes:

Berlin (ots) - Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Alternative für Deutschland (AfD) am 15. Januar 2019 öffentlich als "Prüffall" bezeichnet. Die Aufforderung der AfD, dies zukünftig zu unterlassen, wurde mit einem lapidaren Schreiben zurückgewiesen.

Auf Antrag der AfD hat das Verwaltungsgericht Köln nunmehr dem Amt mit heutigem Beschluss weitere Mitteilungen dieser Art untersagt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von bis zu 10 000 Euro angedroht.

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AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln: "Die Entscheidung belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutzes und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates ist. Damit ist die politisch motivierte Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes gegen die Alternative für Deutschland vorerst gescheitert."

"Es ist in höchstem Maße alarmierend, dass das Bundesamt als Hüter der Verfassung selbst das geltende Recht bricht", sagte Roland Hartwig, Leiter der vom Bundesvorstand eingesetzten Arbeitsgruppe "Verfassungsschutz". "Herrn Haldenwang hätte dies klar sein müssen. Offensichtlich war der politische Druck aber zu stark. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt erfreulicherweise korrigiert."

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(Videos zum Thema "Verfassungsrecht" können hier geschaut werden.)

WELT / VERFASSUNGSSCHUTZ: AfD darf nicht öffentlich als "Prüffall" bezeichnet werden
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 26.02.2019):

Zitat: "Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht mehr öffentlich als «Prüffall» bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln gab am Dienstag einem entsprechenden Eilantrag der Partei statt. Es führte in seinem Beschluss unter anderem aus, die Bezeichnung als «Prüffall» könne potenzielle Wähler abschrecken.

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Das Gericht stellte in seinem Beschluss aber auch fest, es habe seine Entscheidung «unabhängig von der inhaltlichen Richtigkeit» der Einschätzung durch das BfV getroffen. Es führte aus: «Ob die Antragstellerin durch das Bundesamt zurecht als "Prüffall" eingestuft wurde, ist hier nicht Gegenstand des Verfahrens.»

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Zitat: "Mit der Entscheidung des Gerichts sei "die politisch motivierte Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes" gegen die AfD "vorerst gescheitert", erklärte Meuthen."




Epoch Times Deutsch / Gauland: "Nicht, dass am Ende der Verfassungsschutz ein Fall für den Verfassungsschutz wird"
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 26.02.2019):

Zitat: "Alexander Gauland gab eine kurze Pressekonferenz zum heutigen Urteil - die AfD darf nicht als "Prüffall" bezeichnet werden. "




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/110332/4203891, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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Das Finanzgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass Zahlungen von Arbeitnehmern an ihre Arbeitgeber für die Anmietung von Parkplätzen den geldwerten Vorteil der Dienstwagennutzung mindern. Die Entscheidung erging in einem konkreten Fall, in dem eine Arbeitgeberin ihren Beschäftigten die Möglichkeit bot, in der Nähe ihres Arbeitsplatzes einen Parkplatz für monatlich 30 Euro anzumieten. Einigen Mitarbeitern standen zudem Firmenwagen für private Zwecke zur Verfügung. ...

 CHEP Europe stellt den ZirConic-Behälter vor und setzt einen neuen Standard für nachhaltige Logistik (PR-Gateway, 16.04.2024)
Der neue Ladungsträger sorgt durch größeres Fassungsvermögen und maximale Faltbarkeit für mehr Effizienz im Produktions- und Verpackungsprozess der ersten Logistikmeile

Köln, 16. April 2024 - Der Pallecon Geschäftsbereich von CHEP Europe hat die Einführung des faltbaren ZirConic®-Behälters angekündigt. Dieser Behälter ist eine mit Spannung erwartete Innovation im Bereich der "Share and Reuse"-Ladungsträger. Der große Behälter wird zu 97 % (seines Gesamtgewichts) aus Post-Consumer-Kuns ...

 Zum dritten Mal Platz 1 in Bayern - BESONDERS SEIN gehört zu Bayerns besten Arbeitgebern (PR-Gateway, 12.04.2024)


Die Agentur BESONDERS SEIN ist im Landeswettbewerb "Bayerns Beste Arbeitgeber 2023" von Great Place to Work® zum dritten Mal in Folge als Erstplatzierter ausgezeichnet worden. Die Agentur zählt damit zu den Unternehmen mit der attraktivsten Unternehmenskultur im Ranking bis 49 Mitarbeitende. Die Prämierungsveranstaltung der Siegerunternehmen fand am 11.04. im Haus der Bayerischen Wirtschaft in München statt.



Nachdem die Agentur bereits in den letzten zwei Jahren di ...

 Das Hypnoseinstitut heißt schmerz-ausstellung.de willkommen (PR-Gateway, 10.04.2024)
Eine neue Ära der Schmerzdokumentation und Hypnotherapie

Das Hypnoseinstitut gibt mit Freude die Übernahme und Neugestaltung der renommierten Webseite schmerz-ausstellung.de bekannt. Diese Plattform, die sich bislang intensiv mit der Darstellung und Interpretation von Schmerz in Kunst und Kultur auseinandergesetzt hat, tritt nun in ein neues Kapitel ein. Unter der Führung des Hypnoseinstituts wird sie in ein einzigartiges Onli ...

 Pollenfreie Zone Wohnraumlüftung (PR-Gateway, 10.04.2024)
Gesund wohnen mit frischer Luft: Systeme für Wohnungslüftung mit Feinfilter bieten allergiefreie Raumluft

"Volkskrankheit Heuschnupfen": Laut der gemeinnützigen Europäischen Stiftung für Allergieforschung (ECARF) leiden über 10 Millionen Erwachsene in Deutschland inzwischen an saisonalen Beschwerden in der Pollensaison. Typische Symptome der Pollen-Allergie sind Niesanfälle, juckende und tränende Augen, eine laufende Nase oder Hals- und Hautreizungen. Im schlimmsten Fall kann eine Pol ...

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