Neue Verordnung: Sind unsere Kaminöfen in Zukunft noch umwelttauglich?
Datum: Montag, dem 07. Dezember 2009
Thema: Köln Infos


Mit Inkrafttreten der novellierten Kleinfeuerungsverordnung (1. BImSchV) gelten neue Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Staub
Köln. - Der Deutsche Bundestag hat am 3. Dezember 2009 eine Neufassung der Kleinfeuerungsanlagenverordnung beschlossen. Die sogenannte "Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) trat bereits 1988 in Kraft und entsprach schon seit längerem nicht mehr dem Stand der Technik. Abgesehen davon hat die Zahl privat genutzter Feuerstätten - nicht zuletzt als Reaktion auf steigende Energiepreise - in den letzten Jahren zugenommen.

Vor diesem Hintergrund hat die Rheinbraun Brennstoff GmbH (RBB) für die Besitzer moderner Feuerstätten alle wesentlichen Informationen zu der neuen Verordnung zusammenfasst, die ab sofort unter www.heizprofi.com in kompakter Form als Download zur Verfügung stehen. RBB bietet unter der Marke "Heizprofi" sowohl Braunkohlenbriketts als auch Holzbriketts und Kaminholz an und möchte ihren Kunden auf diesem Wege eine wichtige Orientierungshilfe bieten.

In der Neufassung der Verordnung werden erstmals Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid (CO) sowie Mindestwirkungsgrade für neue Geräte festgelegt. Ausnahmen gibt es für historische Öfen, Badeöfen, Backöfen und Herde sowie Wohnungen, die ausschließlich mit Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe beheizt werden. Alle übrigen Öfen dürfen zukünftig die Emissionsgrenzwerte von 0,15 Gramm je Kubikmeter Staub und 4 Gramm je Kubikmeter CO nicht mehr überschreiten.

Lange Übergangsfristen geben Betreibern von Altanlagen Sicherheit

Für den Fall, dass die Feuerstätte höhere als die zugelassenen Emissionen verursacht, bieten sich drei Möglichkeiten: Die Nachrüstung der Anlage mit einem Staubfilter, der Austausch der Anlage durch eine neue, emissionsarme Feuerstätte oder der befristete Weiterbetrieb in Abhängigkeit vom Jahr der Typprüfung des Gerätes.

Das Datum der Typprüfung steht auf dem Typenschild, das auf der Feuerstätte angebracht ist. Für eine Weiternutzung gelten Übergangsfristen, die - 2014 beginnend - in vier Stufen nach dem Alter der Geräte gestaffelt sind und am 31.12.2024 enden.

Anders sieht es bei Neuanlagen aus. Hier sollte man in jedem Fall darauf achten, dass die Emissionsgrenzwerte jetzt schon eingehalten werden. Beim Kauf der Feuerstätte empfiehlt es sich daher, eine Bescheinigung des Herstellers zu verlangen, aus der hervorgeht, ob das Modell die geforderten Grenzwerte erfüllt.

Die RV Rheinbraun Handel- und Dienstleistungen GmbH ist eine 100%ige Tochter der RWE Power AG. Unter dem Dach der Holding bildet die Rheinbraun Brennstoff GmbH die Vertriebsgesellschaft für Kohlenstoffe jeder Art. Basis sind Braunkohle aus eigener Förderung bei RWE Power AG sowie Steinkohle der RAG Verkauf GmbH.

Unsere Kunden sind Betreiber von Prozessfeuerungsanlagen im Bereich Steine und Erden, Energieversorgungsunternehmen, kommunale wie industrielle Energieerzeuger und -verwender für Sonderkohlenstoffe in Chemie, Metallurgie und Umweltschutz.

Den Privathaushalt beliefern wir ganzjährig mit einem Festbrennstoffsortiment, bestehend aus Briketts, Koks, Kohle, Holzprodukten, Grillkohle sowie verschiedenen Steine- und Erden-Produkten.

Rheinbraun Brennstoff GmbH
Dr. Volker Schulz
Ludwigstrasse
50226 Frechen
+49 (0) 221 / 42 58 12
+49 (0) 221 / 42 49 880
www.heizprofi.com

Pressekontakt:
Dr. Schulz Business Consulting GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenratherstraße 190
50937
Köln
rbb@dr-schulz-bc.de
0221 - 42 58 12
http://dr-schulz-bc.de



Mit Inkrafttreten der novellierten Kleinfeuerungsverordnung (1. BImSchV) gelten neue Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Staub
Köln. - Der Deutsche Bundestag hat am 3. Dezember 2009 eine Neufassung der Kleinfeuerungsanlagenverordnung beschlossen. Die sogenannte "Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) trat bereits 1988 in Kraft und entsprach schon seit längerem nicht mehr dem Stand der Technik. Abgesehen davon hat die Zahl privat genutzter Feuerstätten - nicht zuletzt als Reaktion auf steigende Energiepreise - in den letzten Jahren zugenommen.

Vor diesem Hintergrund hat die Rheinbraun Brennstoff GmbH (RBB) für die Besitzer moderner Feuerstätten alle wesentlichen Informationen zu der neuen Verordnung zusammenfasst, die ab sofort unter www.heizprofi.com in kompakter Form als Download zur Verfügung stehen. RBB bietet unter der Marke "Heizprofi" sowohl Braunkohlenbriketts als auch Holzbriketts und Kaminholz an und möchte ihren Kunden auf diesem Wege eine wichtige Orientierungshilfe bieten.

In der Neufassung der Verordnung werden erstmals Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid (CO) sowie Mindestwirkungsgrade für neue Geräte festgelegt. Ausnahmen gibt es für historische Öfen, Badeöfen, Backöfen und Herde sowie Wohnungen, die ausschließlich mit Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe beheizt werden. Alle übrigen Öfen dürfen zukünftig die Emissionsgrenzwerte von 0,15 Gramm je Kubikmeter Staub und 4 Gramm je Kubikmeter CO nicht mehr überschreiten.

Lange Übergangsfristen geben Betreibern von Altanlagen Sicherheit

Für den Fall, dass die Feuerstätte höhere als die zugelassenen Emissionen verursacht, bieten sich drei Möglichkeiten: Die Nachrüstung der Anlage mit einem Staubfilter, der Austausch der Anlage durch eine neue, emissionsarme Feuerstätte oder der befristete Weiterbetrieb in Abhängigkeit vom Jahr der Typprüfung des Gerätes.

Das Datum der Typprüfung steht auf dem Typenschild, das auf der Feuerstätte angebracht ist. Für eine Weiternutzung gelten Übergangsfristen, die - 2014 beginnend - in vier Stufen nach dem Alter der Geräte gestaffelt sind und am 31.12.2024 enden.

Anders sieht es bei Neuanlagen aus. Hier sollte man in jedem Fall darauf achten, dass die Emissionsgrenzwerte jetzt schon eingehalten werden. Beim Kauf der Feuerstätte empfiehlt es sich daher, eine Bescheinigung des Herstellers zu verlangen, aus der hervorgeht, ob das Modell die geforderten Grenzwerte erfüllt.

Die RV Rheinbraun Handel- und Dienstleistungen GmbH ist eine 100%ige Tochter der RWE Power AG. Unter dem Dach der Holding bildet die Rheinbraun Brennstoff GmbH die Vertriebsgesellschaft für Kohlenstoffe jeder Art. Basis sind Braunkohle aus eigener Förderung bei RWE Power AG sowie Steinkohle der RAG Verkauf GmbH.

Unsere Kunden sind Betreiber von Prozessfeuerungsanlagen im Bereich Steine und Erden, Energieversorgungsunternehmen, kommunale wie industrielle Energieerzeuger und -verwender für Sonderkohlenstoffe in Chemie, Metallurgie und Umweltschutz.

Den Privathaushalt beliefern wir ganzjährig mit einem Festbrennstoffsortiment, bestehend aus Briketts, Koks, Kohle, Holzprodukten, Grillkohle sowie verschiedenen Steine- und Erden-Produkten.

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