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Köln News! Aktuelles Blitzerurteil macht Anhörungsbögen und Bußgeldbescheide angreifbar!

Veröffentlicht am Montag, dem 15. Juli 2019 von Koeln-News-247.de


Köln Infos
PR-Gateway: Laut einem aktuellen Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofes ( Lv 7/17) sind Messungen mit Blitzgeräten, welche die Rohmessdaten nicht speichern, nicht verwertbar. Die Bußgeldverfahren sind einzustellen.

Messgeräte dieser Art sind noch weit verbreitet, weshalb es sich lohnen dürfte, bei einem erhaltenen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen sehr genau hinzusehen.

Wir erklären das bahnbrechende und aktuelle Blitzerurteil des Verfassungsgerichtshof des Saarlandes und die Auswirkungen auf Bußgeldverfahren in ganz Deutschland!

Aktueller Fall vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes

Verhandelt wurde ein Fall, in dem ein Autofahrer innerorts in Friedrichsthal im Saarland mit 27 km/h zu schnell geblitzt wurde. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mit dem Messgerät Traffistar S350. Das Lasermessgerät ist sehr umstritten, da bei diesem und vielen anderen Blitzern die einzelnen Messdaten nicht gespeichert werden.

Der Autofahrer hatte vergeblich verlangt, dass die Rohmessdaten des Messgerätes in unverschlüsselter Form und die gesamten Messserie am Tag der Messung von der Behörde herausgegeben werde um die Messung durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Der von ihm sodann beauftragte Sachverständige erklärte, ohne diese Daten sei eine Überprüfung der Messung nicht möglich.

Es erging trotzdem ein Bußgeldbescheid in Höhe von 100,00 EUR und ein Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister. Hiergegen legte der Autofahrer über einen Anwalt Einspruch ein. Schließlich kam es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Saarbrücken. Es wurde nun durch den Verteidiger der Beweisantrag gestellt, ein Sachverständigengutachten zu der Behauptung einzuholen, dass bei dem Messgerät TraffiStar S350 keine Möglichkeit bestehe, die Messung durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen, da das Messgerät nicht alle Messdaten speichere.

Das Amtsgericht Saarbrücken lehnte den Beweisantrag als nicht erforderlich ab und verurteilte wie im Bußgeldbescheid. Auch die Rechtsbeschwerde wurde vom OLG Saarbrücken abgewiesen.

Die Gerichte argumentierten, das Messgerät TraffiStar S350 sei durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zugelassen. Es handele sich um ein standardisiertes Messverfahren, bei dem erst konkrete Umstände geltend gemacht werden müssten um eine Fehlmessung in Betracht zu ziehen. Mit der Verfasssungsbeschwerde argumentierte der Betroffene wegen des übergangenen Beweisantrags in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt zu sein.

Entscheidung des Verfassungsgerichtshof des Saarlandes

Der Verfassungsgerichtshof jedoch sah die Sache anders als die Vorinstanzen und hob die Entscheidungen auf. Er entschied, dass das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken und des Saarländischen Oberlandesgerichts den Betroffenen in seinen Grundrechten auf ein faires Verfahren und auf eine wirksame Verteidigung verletze.

Eine Verurteilung nur auf Grundlage des Messergebnisses und des Messfotos des Fahrers sei nicht zulässig. Rüge der Betroffene das Ergebnis der Messung und das Fehlen der Rohmessdaten sei kein faires rechtsstaatliches Verfahren möglich. Wegen der Nichtzurverfügungstellung der Rohmessdaten, also der originären Beweismittel, sei dem Betroffenen eine angemessene Verteidigung nicht möglich gewesen.

Der Verteidiger müsse die Möglichkeit haben eigenverantwortlich die Grundlagen der Messung zu prüfen. Alle für die Überprüfung der Messung notwendigen Informationen hätten herausgegeben werden müssen, um die Richtigkeit der Messung zu klären. Ansonsten sei das Gebot der Waffengleichheit verletzt. Es gebe keine zwingenden Gründe die Rohmessdaten nicht zu speichern.

Eine Speicherung der Rohmessdaten sei auch ohne weiteres möglich. Erst die Speicherung erlaube das Ergebnis des Messvorgangs nachprüfen zu können. Auch bei Blutproben oder DNA-Analysen (andere standardisierte Messverfahren) käme niemand auf die Idee, die Proben sofort nach der Analyse zu vernichten und bei Zweifeln an der Richtigkeit sich allein darauf zu verlassen, dass das Ergebnis der standardisierten Untersuchungen meist zutreffe.

Eine Verweisung des Betroffenen darauf, dass alles schon richtig sei, würde ihn zum unmündigen Objekt staatlicher Verfügbarkeit machen.

Auswirkungen auf Messungen bundesweit

Die Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofes ist zunächst nur für die saarländischen Gerichte bindend. Es gilt dort unmittelbar auch nur für das Messgerät TraffiStar S 350. In saarländischen Kommunen sind Messungen mit ca. 30 Messgeräten dieser Art betroffen. Bußgelder aufgrund dieser Messgeräte sind im Saarland nicht mehr durchsetzbar. Dies betrifft derzeitige Bußgeldverfahren und zukünftige , sofern nicht die Rohmessdaten zukünftig durch den Hersteller Jenoptik gespeichert werden.

Bereits gezahlte Bußgelder aufgrund rechtskräftiger Bußgeldbescheide können allerdings nicht zurückverlangt werden. Die Entscheidung stellt eine bahnbrechende Kehrtwende in der Rechtsprechung dar.

Es kann von einer Signalwirkung auch auf die Rechtsprechung der anderen Bundesländer ausgegangen werden. Gerichte anderer Bundesländer werden die Entscheidung zur Kenntnis nehmen und hierauf reagieren. Ansonsten würde es vom Zufall abhängen, in welchem Bundesland der Betroffene geblitzt würde und einen Anspruch auf Überprüfung der Richtigkeit der Messung anhand der Messdaten hat.

Aktuell wird zu einem ähnlich gelagerten Fall (hier: Messgerät Poliscan Speed M1 von der Firma Vitronic) beim Verfassungsgerichtshof in Baden-Württemberg eine Entscheidung erwartet.

Eine weitere Verfassungsbeschwerde wurde kürzlich in Rheinland-Pfalz eingereicht.

Betroffen sind nicht nur das Messgerät TraffiStar S350 der Firma Jenoptik, sondern alle Messungen mit Messgeräten, die keine Rohmessdaten abspeichern.

Nach Auskunft unseres Messgutachters sind dies alle Messgeräte außer folgenden Typen:

- ES 3.0

- ES 8.0

- TraffiPhot III

- PoliScan F1HP und FM1, sofern ein reiner Rotlichtverstoß festgestellt wurde

Mit welchem Messgerät geblitzt wurde ist meist durch dessen Bezeichnung auf dem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid und auch dem Messfoto ersichtlich. Ansonsten kann dies bei der Behörde erfragt werden.

Was kann ein Anwalt nach dem vorliegenden aktuellen Urteil bei einer Blitzermessung für Sie tun?

Sollten Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben, der noch nicht rechtskräftig geworden ist (2 Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides), können Sie durch einen Rechtsanwalt Akteneinsicht anfordern und prüfen lassen, ob bei dem verwendeten Messverfahren ebenfalls keine Rohmessdaten gespeichert wurden.

Falls dies nicht der Fall sein sollte, bestehen gute Chancen, dies im Bußgeldverfahren zu rügen und zu Ihrem Vorteil geltend zu machen. Im besten Fall wird das Bußgeldverfahren eingestellt oder durch das Gericht der Bußgeldbescheid aufgehoben.

Auch wenn die Rohmessdaten bei Ihrem Messgerät gespeichert worden sein sollten, kann der Anwalt anhand eines Messgutachtens die Messung auf Messfehler hin überprüfen lassen und hier gegebenenfalls Anhaltspunkte für eine Reduzierung des Bußgeldes oder gar Einstellung des Verfahrens ausfindig machen. Auch ein Absehen vom Fahrverbot kann möglich sein.

Gerne können Sie sich an uns zur Prüfung Ihres Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheides wenden. Rufen Sie uns an unter 0221 301 403 44 oder schreiben Sie eine E-Mail an erven@kanzlei-erven.de.

Quelle: https://www.kanzlei-erven.de/aktuelles-blitzerurteil/

Thomas Erven - Fachanwalt für Verkehrsrecht

Aachener Str. 623, 50933 Köln

Telefon: 0221 301 403 44

Fax: 0221 82 00 528 10

E-Mail: erven@kanzlei-erven.de

Web: https://www.kanzlei-erven.de

Kontaktdaten und Standort der Kanzlei: https://jm1.eu/anwaltervenmaps

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 9.00 - 18.00 Uhr
Fachanwalt Thomas Erven ist Ihr Rechtsanwalt in Köln bei allen Fragen zum Verkehrsrecht: Bußgeld, Verkehrsstrafrecht (Unfallflucht, Alkohol, Drogen, Körperverletzung im Straßenverkehr, etc.), Verkehrsunfall, Schmerzensgeld, Autokauf (Gewährleistung), Fahrerlaubnis. Profitieren Sie von unserer qualitativ hochwertigen Beratung und unserer langjährige Erfahrung im Verkehrsrecht. Wir sind bundesweit für Sie tätig.
Thomas Erven ? Fachanwalt für Verkehrsrecht
Thomas Erven
Aachener Str. 623
50933 Köln
erven@kanzlei-erven.de
0221 301 403 44
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Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Laut einem aktuellen Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofes ( Lv 7/17) sind Messungen mit Blitzgeräten, welche die Rohmessdaten nicht speichern, nicht verwertbar. Die Bußgeldverfahren sind einzustellen.

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Aktueller Fall vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes

Verhandelt wurde ein Fall, in dem ein Autofahrer innerorts in Friedrichsthal im Saarland mit 27 km/h zu schnell geblitzt wurde. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mit dem Messgerät Traffistar S350. Das Lasermessgerät ist sehr umstritten, da bei diesem und vielen anderen Blitzern die einzelnen Messdaten nicht gespeichert werden.

Der Autofahrer hatte vergeblich verlangt, dass die Rohmessdaten des Messgerätes in unverschlüsselter Form und die gesamten Messserie am Tag der Messung von der Behörde herausgegeben werde um die Messung durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Der von ihm sodann beauftragte Sachverständige erklärte, ohne diese Daten sei eine Überprüfung der Messung nicht möglich.

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 Die kundenorientiertesten Unternehmen Deutschlands 2024 - TOP SERVICE Auszeichnung (PR-Gateway, 14.03.2024)


Köln, 13.03.2024.



Im Anschluss an die alljährliche Periode der Analyse und Bewertung, freuen wir uns, die Auszeichnungsträger des "TOP SERVICE Deutschland 2024" bekannt zu geben. Auch in diesem Jahr fand die Vergabe der Preise wieder im feierlichen Rahmen im Kameha Grand Hotel Bonn statt, in welchem gestern Abend den Siegern die TOP SERVICE Deutschland Auszeichnungen überreicht wurden. Veranstaltet wurde die Zeremonie von der CR Management Consulting GmbH in Kooper ...

 Zuverlässige Entkeimung mit gepulstem Licht für Lebensmittel- und Getränkeverpackungen (PR-Gateway, 14.03.2024)


Lebensmittel und Getränke sollen möglichst lange genießbar sein. Daher müssen beim Abfüll- und Verpackungsprozess hohe hygienische Anforderungen erfüllt werden. Gerade für mikrobiologisch anspruchsvolle Füllgüter wie Lebensmittel, sind keimarme Packstoffe unerlässlich.

Bei der Auslegung moderner Anlagen kommen noch Herausforderungen, wie eine besonders schnelle Taktung, ein geringes Platzangebot und Vorgaben zur Keimreduktion mindestens mit Log4 hinzu.

Excelitas No ...

 KRAUSE erfolgreich auf der EISENWARENMESSE in Köln (PR-Gateway, 08.03.2024)


KRAUSE erfolgreich auf der EISENWARENMESSE in Köln

Auf der diesjährigen INTERNATIONALEN EISENWARENMESSE, die vom 3. bis 6. März 2024 in Köln stattfand, hat die KRAUSE GmbH & Co. KG erneut ihre Position als führender Hersteller von Steigtechnik in Deutschland unter Beweis gestellt. Unter dem Motto "WORK HARD! ROCK HARD!" präsentierte das Unternehmen aus Hessen seine neuesten Innovationen und Weiterentwicklungen im Bereich der Steigtechnik und Arbeitssicherheit.

Wertv ...

 D+P Büropartner berät Unternehmer zu ihrem Bürobedarf (prmaximus, 26.08.2021)
Besonders bei einer Gründung eines Unternehmens tauchen zahlreiche Fragen auf, auch im Zusammenhang mit dem Bürobedarf. Das Unternehmen D+P Büropartner mit Sitz in Bonn ermittelt diesen konkret, liefert die bestellten Waren zeitnah aus und räumt sie im Großraum Köln/Bonn auf Wunsch sogar bis ins entsprechende Regal bzw. an den entsprechenden Platz.

Computermonitore, Toner für den Drucker und Aktenvernichter - wer ein Unternehmen gründet, muss sich genau überlegen, welche Produkte benötigt ...

 Virtuelle Stadtrundgänge und digitale Bürgerbeteiligung zum Tag der Städtebauförderung am 8. Mai (prmaximus, 26.05.2021)
Jedes Jahr im Mai feiern Städte und Gemeinden in Deutschland den "Tag der Städtebauförderung". Im vergangenen Jahr musste er Pandemie-bedingt ausfallen, und auch 2021 wird es wohl keine großen Präsenzveranstaltungen geben. Die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (WHS) bietet Kommunen stattdessen eine virtuelle Möglichkeit, sich ihren Bürgern zu präsentieren.

Auf dem Portal www.stadtentwicklungsmanager-im-dialog.de geben die beteiligten Städte und Gemeinden einen Überblick über ihre aktuell ...

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