Köln News & Infos! Köln News & Infos Köln Forum ! Köln Forum Köln Videos ! Köln Video - Links Köln Foto-Galerie ! Köln Foto - Galerie Köln WEB-Links ! Köln Web - Links Köln Lexikon ! Köln Lexikon Köln Kalender ! Koeln-News-247.de Kalender
Köln News & Köln Infos & Köln Tipps

 Koeln-News-247.de: News, Infos & Tipps zu Köln

Seiten-Suche:  
 
 Koeln-News-247.de <- Startseite     Anmelden  oder   Einloggen    
Neue Interessante
News und Infos @
Koeln-News-247.de:
ESCCAP Checkliste Hunde aus dem Ausland
ESCCAP-Service: Neue „Checkliste für Hunde aus dem Ausland“
55. CARAVAN SALON DÜSSELDORF feiert die Geschichte des Caravanings
Neue Help Tech Logo
Mit Help Tech Help fokussiert sich Handy Tech auf Ihre Kunden
LPS-Lasersysteme beim Echo 2016
Echo Verleihung 2016 in Berlin mit Lasermodulen von LPS
CAKE MART - Der Tortenladen in Düssedorf
Die dritte CAKE MART-Filiale feiert in Düsseldorf Neueröffnung!
Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! RankensteinSEO Contest
Contest-Seite: RankensteinSEO
Contest-Video: RankensteinSEO
Contest-Bild: RankensteinSEO

Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! Who's Online
Zur Zeit sind 30 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann viele kostenlose Features dieser Seite nutzen!

Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! Online - Werbung

Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! Haupt - Menü
Koeln-News-247.de - Services
· Koeln-News-247.de - News
· Koeln-News-247.de - Links
· Koeln-News-247.de - Forum
· Koeln-News-247.de - Galerie
· Koeln-News-247.de - Lexikon
· Koeln-News-247.de - Kalender
· Koeln-News-247.de - Marktplatz
· Koeln-News-247.de - Testberichte
· Koeln-News-247.de - Seiten Suche

Redaktionelles
· Alle Koeln-News-247.de News
· Koeln-News-247.de Rubriken
· Top 5 bei Koeln-News-247.de
· Weitere Web Infos & Tipps

Mein Account
· Log-In @ Koeln-News-247.de
· Mein Account
· Mein Tagebuch
· Log-Out @ Koeln-News-247.de
· Account löschen

Interaktiv
· Koeln-News-247.de Link senden
· Koeln-News-247.de Event senden
· Koeln-News-247.de Bild senden
· Koeln-News-247.de Testbericht senden
· Koeln-News-247.de Kleinanzeige senden
· Koeln-News-247.de News mitteilen
· Feedback geben
· Kontakt-Formular
· Seite weiterempfehlen

Community
· Koeln-News-247.de Mitglieder
· Koeln-News-247.de Gästebuch

Xovilichter Köln Link:
· XoviLichter Köln

Information
· Koeln-News-247.de FAQ/ Hilfe
· Koeln-News-247.de Impressum
· Koeln-News-247.de AGB & Datenschutz
· Koeln-News-247.de Statistiken

Accounts
· Twitter
· google+

Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! Kostenlose Online Spiele
Pacman
Pacman
Tetris
Tetris
Asteroids
Asteroids
Space Invaders
Space Invaders
Frogger
Frogger

Pinguine / PenguinPush / Penguin Push
Pinguine
Birdie
Birdie
TrapShoot
TrapShoot

Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! Terminkalender
Mai 2024
  1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 31  

Messen
Veranstaltung
Konzerte
Treffen
Sonstige
Ausstellungen
Geburtstage
Veröffentlichungen
Festivals

Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! Seiten - Infos
koeln-news-247.de - Mitglieder!  Mitglieder:5257
koeln-news-247.de -  News!  News:20.949
koeln-news-247.de -  Links!  Links:3
koeln-news-247.de -  Kalender!  Events:0
koeln-news-247.de -  Lexikon!  Lexikon-Einträge:1
koeln-news-247.de - Forumposts!  Forumposts:185
koeln-news-247.de -  Galerie!  Galerie Bilder:3
koeln-news-247.de -  Gästebuch!  Gästebuch-Einträge:1

Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! Deutsche-Politik-News.de aktuell
·Serap Güler, Kölner CDU-Bundestagsabgeordnete, verlangt nach Islamisten-Demos Änderungen im Versammlungsrecht: »Da wird die Demokratie verhöhnt«!

Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! SEO Wettstreit RankensteinSEO
Domain: SEO Wettstreit RankensteinSEO

Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! Koeln-News-247.de WebTips
Koeln-News-247.de ! Köln bei Google
Koeln-News-247.de ! Köln bei Wikipedia

Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! Online Web Tipps
Gratisland.de Pheromone

Koeln-News-247.de: Köln News & Köln Infos & Köln Tipps!

Köln News! Hiedemann Rechtsanwälte: Report Versicherungen

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 17. Juli 2014 von Koeln-News-247.de


Köln Infos
Freie-PM.de: Aktuelle Gerichtsurteile für Verbraucher

Köln, 17. Juli 2014 - Oft ist es gut, wenn man sie hat. Doch im Grunde ist es viel besser, wenn man sie nicht braucht, eine Versicherung. Wer genug Geld hat, um Beiträge zu zahlen, kann sich gegen alles Mögliche versichern. Doch die Frage, ob dies alles tatsächlich nötig ist, lässt sich bisweilen objektiv nicht beantworten. Entscheidend ist - wie in vielen anderen Bereichen des Lebens - der Bedarf des Einzelnen. Somit also seine Bereitschaft, ein Risiko ungeschützt hinzunehmen.

Doch die Geschäftsbeziehung zwischen Versicherungsnehmern bzw. Versicherten auf der einen und ihren Versicherungen auf der anderen Seite ist nicht immer ungetrübt. Streit gibt es häufig, sobald ein Schaden eingetreten ist und die Versicherung diesen nicht begleichen will. Gibt es hier Probleme, haben oft Gerichte das letzte Wort. Was durchaus verständlich ist, geht es doch nicht selten um vier- oder gar fünfstellige Eurobeträge. Bisweilen müssen Versicherer zahlen, obwohl sie dies eigentlich nicht wollen. Ein anderes Mal gehen Verbraucher leer aus, weil sie z.B. ihren Pflichten aus dem Versicherungsvertrag, den sogenannten Obliegenheiten, nicht nachgekommen sind oder der geltend gemachte Schaden nicht vom Versicherungsschutz gedeckt ist.

Im "Report Versicherungen" gibt die Kölner Kanzlei Hiedemann Rechtsanwälte einen Überblick über aktuelle Urteile für Verbraucher. Zwar können und sollen diese den Rat eines versierten Experten nicht ersetzen. Doch geeignet sind sie als Orientierung bei Sachverhalten, welche jenen ähneln, die gerichtlich entschieden wurden.

Private Krankenversicherung
Patient muss Arztrechnung überprüfen
(Hiedemann Rechtsanwälte) Für Ärzte ist die Behandlung von Privatpatienten in der Regel ein lukratives Geschäft. Denn die Mediziner dürfen für ihre Leistungen mit einer privaten Krankenkasse spürbar mehr abrechnen als mit der gesetzlichen. Patienten wiederum, so die gängige Werbebotschaft privater Krankenkassen, sollen spürbare Vorteile haben im Vergleich zu den Mitgliedern einer gesetzlichen Kasse. "Doch grundsätzlich müssen Privatpatienten sorgfältig kontrollieren, ob die Rechnungen ihres Arztes stimmen, die aufgeführten Behandlungen also tatsächlich erfolgt sind", erklärt Günter Schlömer, Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie Partner der Kölner Kanzlei Hiedemann Rechtsanwälte. Wie - vor allem unter finanziellen Gesichtspunkten - bedeutsam diese Kontrollpflicht für privat Krankenversicherte ist, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts (AG) München unter dem Az. 282 C 28161/12.

Im vorliegenden Fall stritten sich eine Privatpatientin und ihre Krankenversicherung um die Erstattung der von einem Arzt abgerechneten Leistungen. Dazu zählten angeblich auch eine Akupunkturbehandlung sowie eine Infiltrationsbehandlung. Beide hatte der Medikus aber in Wirklichkeit nicht vorgenommen. Die Patientin schickte die Rechnung ungeprüft an ihre private Krankenkasse, die die Kosten wenig später erstattete. Etliche Jahre später erfuhr die Versicherung, dass der Arzt die beiden längst bezahlten Leistungen nicht erbracht hatte. Deshalb sollte die Patientin der Versicherung die Kosten dafür erstatten.

Das Münchener Amtsgericht gab dem Versicherer recht. "Privatpatienten müssen Arztrechnungen zumindest im Hinblick auf ihre Plausibilität überprüfen, also ob die vom Arzt in Rechnung gestellten Leistungen tatsächlich erbracht wurden", erklärt Fachanwalt Schlömer. Fallen Ungereimtheiten oder Unregelmäßigkeiten auf, muss der Versicherte seine private Krankenversicherung darauf aufmerksam machen. Dort kann nämlich kein Sachbearbeiter aus der Ferne beurteilen, ob abgerechnete Arztleistungen tatsächlich erbracht wurden. "Eine solche Prüfung gehört also zu den vertraglichen Pflichten, den Obliegenheiten, des Versicherten", betont Rechtsanwalt Schlömer. Wer diese Obliegenheiten nachweislich verletzt, wie im vorliegenden Fall geschehen, muss die Kosten aus eigener Tasche zahlen.

Weitere Infos unter: www.hiedemann.de

Fahrzeugpapiere im Auto
Kfz-Kasko-Versicherung muss nach Diebstahl trotzdem zahlen
(Hiedemann Rechtsanwälte) Zu den Pflichten eines Versicherungskunden zählt auch die Vermeidung von Risiken oder Gefahren, die zu einem Schaden führen können. "Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss gegebenenfalls damit rechnen, dass die Versicherung nicht zahlt", warnt Günter Schlömer, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Hiedemann Rechtsanwälte in Köln. Streitigkeiten mit dem Versicherer werden oft vor Gericht ausgetragen - bisweilen gleich über mehrere Instanzen. Dies zeigt der folgende Fall, mit dem sich das Oberlandesgericht (OLG) Hamm abschließend beschäftigen musste.

Dem Versicherungsnehmer und späteren Kläger war das Auto gestohlen worden. Die Kfz-Kasko-Versicherung sollte den Schaden übernehmen. Der Versicherer allerdings weigerte sich mit dem Argument, dass der Fahrzeughalter die Papiere im Wagen hatte liegen lassen. Dies habe die Diebstahlsgefahr erhöht, weshalb eine Schadenregulierung nicht infrage komme. In erster Instanz vor dem Landgericht (LG) Hagen setzte sich der Kfz-Versicherer mit seiner Meinung durch (Az.: 6 O 329/11). Begründung: Wer seine Fahrzeugpapiere im Wagen lasse, erhöhe vorsätzlich die Diebstahlgefahr. Deshalb müsse der Kfz-Versicherer nicht zahlen. Das OLG-Hamm als Berufungsinstanz widersprach (Az.: 20 U 226/12).

"Für das OLG bedeutete die Tatsache, dass der Fahrzeugführer die Papiere im Wagen gelassen hatte, keine Erhöhung der Diebstahlsgefahr" erklärt Fachanwalt Schlömer. Im vorliegenden Fall wies das Gericht insbesondere darauf hin, dass die Fahrzeugpapiere zwar im Inneren des Wagens aufbewahrt wurden, dies aber von außen nicht erkennbar war. "Und was von außen nicht zu sehen ist, das kann einen Kriminellen auch nicht zum Diebstahl verleiten. Deshalb ist die Entscheidung plausibel und gerechtfertigt", sagt Rechtsanwalt Günter Schlömer.

Weitere Infos unter: www.hiedemann.de

Auslandsreisekrankenversicherung
Behandlung im Krankenhaus wirklich nötig?
(Hiedemann Rechtsanwälte) Zu einer durchdachten Urlaubsvorbereitung zählt oft auch der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Dies gilt insbesondere für fernere Ferienorte, an denen die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungs- und sonstigen Krankheitskosten nicht oder nur zu einem geringen Teil übernimmt. Dass eine Auslandsreisekrankenpolice jedoch kein Freibrief für den Versicherten ist, nach Lust und Laune im Urlaubsland ärztliche Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, zeigt die jüngste Entscheidung des Amtsgerichts (AG) München (Az.: 273 C 32/13). "Damit der Versicherer die Kosten einer ärztlichen Behandlung im Ausland übernimmt, muss deren Notwendigkeit nachgewiesen werden", fasst Günter Schlömer, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kölner Kanzlei Hiedemann Rechtsanwälte, den Tenor des Gerichtsurteils zusammen.

Im vorliegenden Fall stritten sich Kunde und Versicherer um die Übernahme der Kosten einer Krankenhausbehandlung im Ausland. In seinen Versicherungsbedingungen verpflichtete das Unternehmen seine Kunden dazu, im Krankheitsfall die hauseigene Notrufzentrale zu informieren. "Durch einen solchen Vertragspassus wollen Versicherer Einfluss nehmen auf die Art der Behandlung und folglich auch auf die Höhe der Behandlungskosten", erklärt Fachanwalt Schlömer. Im vorliegenden Fall behauptete der Kläger, dass er während einer Urlaubsreise im Kamerun erkrankte und deshalb ein einwöchiger Aufenthalt in einem Krankenhaus nötig war.

Die Auslandsreisekrankenversicherung sollte die Kosten von knapp 3.300 Euro für die stationäre Behandlung übernehmen. Zum Nachweis erhielt der Versicherer die vom Krankenhaus ausgestellte Rechnung sowie eine Liste mit den verabreichten Medikamenten und den vom Arzt angeordneten Laboruntersuchungen. Weitere Unterlagen konnte der Kläger nicht vorlegen. Insbesondere fehlten der Arztbrief, die Untersuchungsbefunde sowie CT- und Ultraschallbilder. Nach Meinung des Versicherers hatte der Kunde und spätere Kläger viel zu wenige Informationen vorgelegt für den Nachweis, dass eine stationäre Krankenhausbehandlung tatsächlich stattgefunden hatte.

Das Amtsgericht München gab dem Versicherer recht. "Mit ausschlaggebend war, dass der Kläger die Notrufzentrale der Versicherung nicht über seine Krankheit informiert hatte", erklärt Rechtsanwalt Schlömer. Das Münchener AG räumte zwar ein, dass niemand bei einer ernsthaften Erkrankung umgehend und als Erstes seine Versicherung informieren könne. Dies hätte aber ein Familienmitglied oder eine Reisebekanntschaft tun können. Das war im vorliegenden Fall nicht passiert, so dass der Kläger die Kosten seiner Krankenhausbehandlung in Kamerun selbst zahlen musste.

Nach Erkenntnissen der Versicherungsbranche sind insbesondere Auslandsreisekrankenpolicen anfällig für Missbrauch oder Betrug. "Deshalb sollten Versicherte sich mit den Versicherungsbedingungen vertraut machen und diese vor allem im Hinblick auf ihre Informationspflichten sehr genau beachten, damit die Übernahme von Behandlungs- und anderen Krankheitskosten im Ausland nicht gefährdet wird", rät eindringlich Fachanwalt Günter Schlömer.

Weitere Infos unter: www.hiedemann.de

Versicherungsschutz
Pflichten des Kunden nicht im Kleingedruckten verstecken
(Hiedemann Rechtsanwälte) Versicherungsnehmer haben Rechte und auch Pflichten. Der Fachbegriff für diese Pflichten lautet "Obliegenheiten". Wer sie "bei einem Schaden nicht beachtet, setzt seinen Versicherungsschutz aufs Spiel", warnt Günter Schlömer, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kölner Kanzlei Hiedemann Rechtsanwälte.

Beispiel: Insbesondere bei der privaten Berufsunfähigkeits- und der privaten Krankenversicherung sind die Gesundheitsfragen obligatorischer Bestandteil des Versicherungsantrags. "Versicherer müssen nämlich die Risiken auf Seiten des Kunden möglichst realistisch einschätzen können, um die Höhe des Beitrags festzulegen oder den Versicherungsantrag überhaupt zu akzeptieren", erklärt Fachanwalt Schlömer. Deshalb zählt die wahrheitsgemäße Beantwortung solcher Gesundheitsfragen zu den Obliegenheiten, den Pflichten also, des Versicherungsnehmers.

Voraussetzung ist, dass der angehende Versicherungskunde seine Pflichten kennt. Deshalb dürfen die Versicherungsgesellschaften entsprechende Informationen nicht im Kleingedruckten ihrer Policen verstecken, sondern müssen diese deutlich hervorheben. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil unter dem Aktenzeichen IV ZR 197/11.

Vor Gericht stritten sich ein Handwerker und dessen Versicherung um die Regulierung des Schadens nach einem Einbruchsdiebstahl. Die Versicherung verweigerte die Zahlung unter anderem mit dem Argument, ihr Kunde habe die Fragen zum Sachverhalt nicht ausreichend und zum Teil nicht wahrheitsgemäß beantwortet. Der Handwerker wiederum meinte, seine Versicherung habe ihn nicht ordnungsgemäß über die Folgen einer Pflichtverletzung belehrt. Die ersten beiden Instanzen, das Landgericht Bremen (Az.: 6 O 2019/09) sowie das Oberlandesgericht Bremen (Az.: 3 U 13/11) gaben dem beklagten Versicherer recht. In letzter Instanz widersprach der Bundesgerichtshof und folgte somit den Argumenten des Klägers.

Einmal mehr betonte der BGH in seiner Urteilsbegründung, "dass die Belehrung über die Obliegenheiten des Versicherungskunden sich optisch vom restlichen Text deutlich unterscheiden muss", erklärt Rechtsanwalt Schlömer. Einem Versicherungsunternehmen stehen zu diesem Zweck zahlreiche grafische Mittel zur Verfügung, z.B. Fettungen, Kursivschriften, größere oder kleinere Zeilenabstände, aber auch Einrahmungen, farbige Unterlegungen, Pfeile, Ausrufezeichen und andere Symbole mit Signalwirkung. Im vorliegenden Fall hatte es diese optische Heraushebung nicht gegeben. Deshalb "ist die Entscheidung des BGH nur folgerichtig", sagt Günter Schlömer. In einem Atemzug wiesen die BGH-Richter aber auch darauf hin, dass die Belehrung des Versicherungsnehmers über seine Obliegenheiten nicht mithilfe eines gesonderten Schreibens erfolgen muss.

Weitere Infos unter: www.hiedemann.de

Die Sozietät HIEDEMANN steht für mehr als 100 Jahre Rechtsberatung auf hohem Niveau. Sie ist heute eine der ältesten und bevorzugten Adressen für anwaltliche Kompetenz sowie individuelle juristische und wirtschaftliche Lösungen. Die Anfänge der Kanzlei gehen auf das Ende des 19. Jahrhunderts zurück. Im Dezember des Jahres 1893 wird Justizrat Dr. jur. Heinrich Hiedemann als Rechtsanwalt zugelassen und gründet in der Nähe des Kölner Appellhofplatzes seine Kanzlei. Im Jahr 1935 übernimmt Max Hiedemann die Praxis seines Vaters und führt sie gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Joseph Heimann fort. Sein Sohn Max-Joerg Hiedemann verantwortet bis heute - inzwischen seit mehr als 40 Jahren und seit 1980 in Partnerschaft mit Rechtsanwalt Hans-Peter Leuer - die Geschicke der Sozietät. Im Jahr 2013 tritt Eric Hiedemann, Sohn des Seniorpartners Max-Joerg Hiedemann, in die Sozietät ein. Die strategische und an die heutigen Herausforderungen angepasste Entwicklung der Kanzlei, die heute aus sechs Anwälten besteht, garantiert unseren Mandanten Kompetenz und Kontinuität in inhaltlicher und personeller Hinsicht. Insbesondere die vielfach Generationen übergreifenden Mandatsverhältnisse dokumentieren unseren auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Beratungsansatz. Die Werte einer sich über Jahrzehnte erstreckenden Partnerschaft gelten bis heute: Zuverlässigkeit, Vertrauen und Qualität.
Hiedemann Rechtsanwälte
Günter Schlömer
Sachsenring 75
50677 Köln
0221-9312090

http://www.hiedemann.de

Pressekontakt:
Simons-Team
Hajo Simons
Am Köttersbach 4
51519 Odenthal
hajo@simons-team.de
0171/3177157
http://www.simons-team.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Aktuelle Gerichtsurteile für Verbraucher

Köln, 17. Juli 2014 - Oft ist es gut, wenn man sie hat. Doch im Grunde ist es viel besser, wenn man sie nicht braucht, eine Versicherung. Wer genug Geld hat, um Beiträge zu zahlen, kann sich gegen alles Mögliche versichern. Doch die Frage, ob dies alles tatsächlich nötig ist, lässt sich bisweilen objektiv nicht beantworten. Entscheidend ist - wie in vielen anderen Bereichen des Lebens - der Bedarf des Einzelnen. Somit also seine Bereitschaft, ein Risiko ungeschützt hinzunehmen.

Doch die Geschäftsbeziehung zwischen Versicherungsnehmern bzw. Versicherten auf der einen und ihren Versicherungen auf der anderen Seite ist nicht immer ungetrübt. Streit gibt es häufig, sobald ein Schaden eingetreten ist und die Versicherung diesen nicht begleichen will. Gibt es hier Probleme, haben oft Gerichte das letzte Wort. Was durchaus verständlich ist, geht es doch nicht selten um vier- oder gar fünfstellige Eurobeträge. Bisweilen müssen Versicherer zahlen, obwohl sie dies eigentlich nicht wollen. Ein anderes Mal gehen Verbraucher leer aus, weil sie z.B. ihren Pflichten aus dem Versicherungsvertrag, den sogenannten Obliegenheiten, nicht nachgekommen sind oder der geltend gemachte Schaden nicht vom Versicherungsschutz gedeckt ist.

Im "Report Versicherungen" gibt die Kölner Kanzlei Hiedemann Rechtsanwälte einen Überblick über aktuelle Urteile für Verbraucher. Zwar können und sollen diese den Rat eines versierten Experten nicht ersetzen. Doch geeignet sind sie als Orientierung bei Sachverhalten, welche jenen ähneln, die gerichtlich entschieden wurden.

Private Krankenversicherung
Patient muss Arztrechnung überprüfen
(Hiedemann Rechtsanwälte) Für Ärzte ist die Behandlung von Privatpatienten in der Regel ein lukratives Geschäft. Denn die Mediziner dürfen für ihre Leistungen mit einer privaten Krankenkasse spürbar mehr abrechnen als mit der gesetzlichen. Patienten wiederum, so die gängige Werbebotschaft privater Krankenkassen, sollen spürbare Vorteile haben im Vergleich zu den Mitgliedern einer gesetzlichen Kasse. "Doch grundsätzlich müssen Privatpatienten sorgfältig kontrollieren, ob die Rechnungen ihres Arztes stimmen, die aufgeführten Behandlungen also tatsächlich erfolgt sind", erklärt Günter Schlömer, Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie Partner der Kölner Kanzlei Hiedemann Rechtsanwälte. Wie - vor allem unter finanziellen Gesichtspunkten - bedeutsam diese Kontrollpflicht für privat Krankenversicherte ist, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts (AG) München unter dem Az. 282 C 28161/12.

Im vorliegenden Fall stritten sich eine Privatpatientin und ihre Krankenversicherung um die Erstattung der von einem Arzt abgerechneten Leistungen. Dazu zählten angeblich auch eine Akupunkturbehandlung sowie eine Infiltrationsbehandlung. Beide hatte der Medikus aber in Wirklichkeit nicht vorgenommen. Die Patientin schickte die Rechnung ungeprüft an ihre private Krankenkasse, die die Kosten wenig später erstattete. Etliche Jahre später erfuhr die Versicherung, dass der Arzt die beiden längst bezahlten Leistungen nicht erbracht hatte. Deshalb sollte die Patientin der Versicherung die Kosten dafür erstatten.

Das Münchener Amtsgericht gab dem Versicherer recht. "Privatpatienten müssen Arztrechnungen zumindest im Hinblick auf ihre Plausibilität überprüfen, also ob die vom Arzt in Rechnung gestellten Leistungen tatsächlich erbracht wurden", erklärt Fachanwalt Schlömer. Fallen Ungereimtheiten oder Unregelmäßigkeiten auf, muss der Versicherte seine private Krankenversicherung darauf aufmerksam machen. Dort kann nämlich kein Sachbearbeiter aus der Ferne beurteilen, ob abgerechnete Arztleistungen tatsächlich erbracht wurden. "Eine solche Prüfung gehört also zu den vertraglichen Pflichten, den Obliegenheiten, des Versicherten", betont Rechtsanwalt Schlömer. Wer diese Obliegenheiten nachweislich verletzt, wie im vorliegenden Fall geschehen, muss die Kosten aus eigener Tasche zahlen.

Weitere Infos unter: www.hiedemann.de

Fahrzeugpapiere im Auto
Kfz-Kasko-Versicherung muss nach Diebstahl trotzdem zahlen
(Hiedemann Rechtsanwälte) Zu den Pflichten eines Versicherungskunden zählt auch die Vermeidung von Risiken oder Gefahren, die zu einem Schaden führen können. "Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss gegebenenfalls damit rechnen, dass die Versicherung nicht zahlt", warnt Günter Schlömer, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Hiedemann Rechtsanwälte in Köln. Streitigkeiten mit dem Versicherer werden oft vor Gericht ausgetragen - bisweilen gleich über mehrere Instanzen. Dies zeigt der folgende Fall, mit dem sich das Oberlandesgericht (OLG) Hamm abschließend beschäftigen musste.

Dem Versicherungsnehmer und späteren Kläger war das Auto gestohlen worden. Die Kfz-Kasko-Versicherung sollte den Schaden übernehmen. Der Versicherer allerdings weigerte sich mit dem Argument, dass der Fahrzeughalter die Papiere im Wagen hatte liegen lassen. Dies habe die Diebstahlsgefahr erhöht, weshalb eine Schadenregulierung nicht infrage komme. In erster Instanz vor dem Landgericht (LG) Hagen setzte sich der Kfz-Versicherer mit seiner Meinung durch (Az.: 6 O 329/11). Begründung: Wer seine Fahrzeugpapiere im Wagen lasse, erhöhe vorsätzlich die Diebstahlgefahr. Deshalb müsse der Kfz-Versicherer nicht zahlen. Das OLG-Hamm als Berufungsinstanz widersprach (Az.: 20 U 226/12).

"Für das OLG bedeutete die Tatsache, dass der Fahrzeugführer die Papiere im Wagen gelassen hatte, keine Erhöhung der Diebstahlsgefahr" erklärt Fachanwalt Schlömer. Im vorliegenden Fall wies das Gericht insbesondere darauf hin, dass die Fahrzeugpapiere zwar im Inneren des Wagens aufbewahrt wurden, dies aber von außen nicht erkennbar war. "Und was von außen nicht zu sehen ist, das kann einen Kriminellen auch nicht zum Diebstahl verleiten. Deshalb ist die Entscheidung plausibel und gerechtfertigt", sagt Rechtsanwalt Günter Schlömer.

Weitere Infos unter: www.hiedemann.de

Auslandsreisekrankenversicherung
Behandlung im Krankenhaus wirklich nötig?
(Hiedemann Rechtsanwälte) Zu einer durchdachten Urlaubsvorbereitung zählt oft auch der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Dies gilt insbesondere für fernere Ferienorte, an denen die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungs- und sonstigen Krankheitskosten nicht oder nur zu einem geringen Teil übernimmt. Dass eine Auslandsreisekrankenpolice jedoch kein Freibrief für den Versicherten ist, nach Lust und Laune im Urlaubsland ärztliche Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, zeigt die jüngste Entscheidung des Amtsgerichts (AG) München (Az.: 273 C 32/13). "Damit der Versicherer die Kosten einer ärztlichen Behandlung im Ausland übernimmt, muss deren Notwendigkeit nachgewiesen werden", fasst Günter Schlömer, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kölner Kanzlei Hiedemann Rechtsanwälte, den Tenor des Gerichtsurteils zusammen.

Im vorliegenden Fall stritten sich Kunde und Versicherer um die Übernahme der Kosten einer Krankenhausbehandlung im Ausland. In seinen Versicherungsbedingungen verpflichtete das Unternehmen seine Kunden dazu, im Krankheitsfall die hauseigene Notrufzentrale zu informieren. "Durch einen solchen Vertragspassus wollen Versicherer Einfluss nehmen auf die Art der Behandlung und folglich auch auf die Höhe der Behandlungskosten", erklärt Fachanwalt Schlömer. Im vorliegenden Fall behauptete der Kläger, dass er während einer Urlaubsreise im Kamerun erkrankte und deshalb ein einwöchiger Aufenthalt in einem Krankenhaus nötig war.

Die Auslandsreisekrankenversicherung sollte die Kosten von knapp 3.300 Euro für die stationäre Behandlung übernehmen. Zum Nachweis erhielt der Versicherer die vom Krankenhaus ausgestellte Rechnung sowie eine Liste mit den verabreichten Medikamenten und den vom Arzt angeordneten Laboruntersuchungen. Weitere Unterlagen konnte der Kläger nicht vorlegen. Insbesondere fehlten der Arztbrief, die Untersuchungsbefunde sowie CT- und Ultraschallbilder. Nach Meinung des Versicherers hatte der Kunde und spätere Kläger viel zu wenige Informationen vorgelegt für den Nachweis, dass eine stationäre Krankenhausbehandlung tatsächlich stattgefunden hatte.

Das Amtsgericht München gab dem Versicherer recht. "Mit ausschlaggebend war, dass der Kläger die Notrufzentrale der Versicherung nicht über seine Krankheit informiert hatte", erklärt Rechtsanwalt Schlömer. Das Münchener AG räumte zwar ein, dass niemand bei einer ernsthaften Erkrankung umgehend und als Erstes seine Versicherung informieren könne. Dies hätte aber ein Familienmitglied oder eine Reisebekanntschaft tun können. Das war im vorliegenden Fall nicht passiert, so dass der Kläger die Kosten seiner Krankenhausbehandlung in Kamerun selbst zahlen musste.

Nach Erkenntnissen der Versicherungsbranche sind insbesondere Auslandsreisekrankenpolicen anfällig für Missbrauch oder Betrug. "Deshalb sollten Versicherte sich mit den Versicherungsbedingungen vertraut machen und diese vor allem im Hinblick auf ihre Informationspflichten sehr genau beachten, damit die Übernahme von Behandlungs- und anderen Krankheitskosten im Ausland nicht gefährdet wird", rät eindringlich Fachanwalt Günter Schlömer.

Weitere Infos unter: www.hiedemann.de

Versicherungsschutz
Pflichten des Kunden nicht im Kleingedruckten verstecken
(Hiedemann Rechtsanwälte) Versicherungsnehmer haben Rechte und auch Pflichten. Der Fachbegriff für diese Pflichten lautet "Obliegenheiten". Wer sie "bei einem Schaden nicht beachtet, setzt seinen Versicherungsschutz aufs Spiel", warnt Günter Schlömer, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kölner Kanzlei Hiedemann Rechtsanwälte.

Beispiel: Insbesondere bei der privaten Berufsunfähigkeits- und der privaten Krankenversicherung sind die Gesundheitsfragen obligatorischer Bestandteil des Versicherungsantrags. "Versicherer müssen nämlich die Risiken auf Seiten des Kunden möglichst realistisch einschätzen können, um die Höhe des Beitrags festzulegen oder den Versicherungsantrag überhaupt zu akzeptieren", erklärt Fachanwalt Schlömer. Deshalb zählt die wahrheitsgemäße Beantwortung solcher Gesundheitsfragen zu den Obliegenheiten, den Pflichten also, des Versicherungsnehmers.

Voraussetzung ist, dass der angehende Versicherungskunde seine Pflichten kennt. Deshalb dürfen die Versicherungsgesellschaften entsprechende Informationen nicht im Kleingedruckten ihrer Policen verstecken, sondern müssen diese deutlich hervorheben. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil unter dem Aktenzeichen IV ZR 197/11.

Vor Gericht stritten sich ein Handwerker und dessen Versicherung um die Regulierung des Schadens nach einem Einbruchsdiebstahl. Die Versicherung verweigerte die Zahlung unter anderem mit dem Argument, ihr Kunde habe die Fragen zum Sachverhalt nicht ausreichend und zum Teil nicht wahrheitsgemäß beantwortet. Der Handwerker wiederum meinte, seine Versicherung habe ihn nicht ordnungsgemäß über die Folgen einer Pflichtverletzung belehrt. Die ersten beiden Instanzen, das Landgericht Bremen (Az.: 6 O 2019/09) sowie das Oberlandesgericht Bremen (Az.: 3 U 13/11) gaben dem beklagten Versicherer recht. In letzter Instanz widersprach der Bundesgerichtshof und folgte somit den Argumenten des Klägers.

Einmal mehr betonte der BGH in seiner Urteilsbegründung, "dass die Belehrung über die Obliegenheiten des Versicherungskunden sich optisch vom restlichen Text deutlich unterscheiden muss", erklärt Rechtsanwalt Schlömer. Einem Versicherungsunternehmen stehen zu diesem Zweck zahlreiche grafische Mittel zur Verfügung, z.B. Fettungen, Kursivschriften, größere oder kleinere Zeilenabstände, aber auch Einrahmungen, farbige Unterlegungen, Pfeile, Ausrufezeichen und andere Symbole mit Signalwirkung. Im vorliegenden Fall hatte es diese optische Heraushebung nicht gegeben. Deshalb "ist die Entscheidung des BGH nur folgerichtig", sagt Günter Schlömer. In einem Atemzug wiesen die BGH-Richter aber auch darauf hin, dass die Belehrung des Versicherungsnehmers über seine Obliegenheiten nicht mithilfe eines gesonderten Schreibens erfolgen muss.

Weitere Infos unter: www.hiedemann.de

Die Sozietät HIEDEMANN steht für mehr als 100 Jahre Rechtsberatung auf hohem Niveau. Sie ist heute eine der ältesten und bevorzugten Adressen für anwaltliche Kompetenz sowie individuelle juristische und wirtschaftliche Lösungen. Die Anfänge der Kanzlei gehen auf das Ende des 19. Jahrhunderts zurück. Im Dezember des Jahres 1893 wird Justizrat Dr. jur. Heinrich Hiedemann als Rechtsanwalt zugelassen und gründet in der Nähe des Kölner Appellhofplatzes seine Kanzlei. Im Jahr 1935 übernimmt Max Hiedemann die Praxis seines Vaters und führt sie gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Joseph Heimann fort. Sein Sohn Max-Joerg Hiedemann verantwortet bis heute - inzwischen seit mehr als 40 Jahren und seit 1980 in Partnerschaft mit Rechtsanwalt Hans-Peter Leuer - die Geschicke der Sozietät. Im Jahr 2013 tritt Eric Hiedemann, Sohn des Seniorpartners Max-Joerg Hiedemann, in die Sozietät ein. Die strategische und an die heutigen Herausforderungen angepasste Entwicklung der Kanzlei, die heute aus sechs Anwälten besteht, garantiert unseren Mandanten Kompetenz und Kontinuität in inhaltlicher und personeller Hinsicht. Insbesondere die vielfach Generationen übergreifenden Mandatsverhältnisse dokumentieren unseren auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Beratungsansatz. Die Werte einer sich über Jahrzehnte erstreckenden Partnerschaft gelten bis heute: Zuverlässigkeit, Vertrauen und Qualität.
Hiedemann Rechtsanwälte
Günter Schlömer
Sachsenring 75
50677 Köln
0221-9312090

http://www.hiedemann.de

Pressekontakt:
Simons-Team
Hajo Simons
Am Köttersbach 4
51519 Odenthal
hajo@simons-team.de
0171/3177157
http://www.simons-team.de

(News & Infos zum SEO-Contest >> SEOkanzler << gibt es hier.)


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Koeln-News-247.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (Freie-PM.de) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Koeln-News-247.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Hiedemann Rechtsanwälte: Report Versicherungen" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden


Diese Web-Videos bei Koeln-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

Große Party in Köln: „Cologne Pride“ - schrill, sch ...

Große Party in Köln: „Cologne Pride“ - schrill, sch ...
Großeinsatz in Köln-Chorweiler: Verdächtige Substan ...

Großeinsatz in Köln-Chorweiler: Verdächtige Substan ...
Köln: Bohrer gräbt Düker von Poll nach Marienburg

Köln: Bohrer gräbt Düker von Poll nach Marienburg

Alle Web-Video-Links bei Koeln-News-247.de: Koeln-News-247.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Koeln-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

Koeln-Koelner-Dom-02-130705-sxc-stand-res ...

Koeln-Koelner-Dom-03-130705-sxc-stand-res ...

Koeln-Koelner-Dom-01-130705-sxc-stand-res ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Koeln-News-247.de: Koeln-News-247.de Foto - Galerie

Diese Forum-Posts bei Koeln-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

  Macht euch nur wieder lustig über Dinge deren Denkansatz ihr nicht durchdringt. Das mit den Muschis ist genial, denn wer an Muschis denkt, denkt an nichts anderes. Und wer Muschis malt kann nich ... (DaveD, 29.08.2019)

  NRW war mal ein Hauptgrund für den Länderfinanzausgleich. Zu Zeiten des Wirtschaftswunders lag die Wiege für Deutschlands Wohlstand hier in NRW. Als Kohle und Stahl woanders billiger hergestellt ... (DaveD, 05.11.2018)

  Ich glaube er fängt an zu Schmollen. Da hat man für die G-20 Heinis in der Elbphilharmonie eine spektakuläre Veranstaltung ausgerichtet. Und wer ist nicht erschienen? Erdogan und seine Mascha! ... (DaveD, 08.07.2017)

  Da ist eh etwas was ich nicht verstehe. Da war letztes Jahr der osmanische Diktator in Deutschland und machte Wahlkampf für sich. Ich dachte erst ich bin im falschen Film. Aber es schien sich von ... (HannesW, 26.04.2016)

  Bisher war ja die Gamescom immer in Leipzig. Auf Anhieb ergatterte sich die Gamescom den Titel \"größte Spielemesse der Welt\", also das, was sie in Leipzig nie erreicht hätte. Und auch die Besuch ... (HannesW, 24.08.2015)

 Das ist richtig was du da planst. Frische Luft auf dem Rad, dann eine schöne Strecke fahren damit ordentlich Durst wird. Und dann in eine Kölsche Kneipe. Hier bist du richtig........ http://www ... (DaveD, 28.11.2014)

 Inseriere doch mal hier: http://www.agrar-center.de/modules.php?name=NukeC (Billi-23, 04.07.2013)

 Liebliche Karina, warum so umständlich? Vesuch es doch einfach mal hier.... http://www.oranjehof.de/ (Erwin3, 29.05.2013)

 Die Kölner Umgebung ist bekannt für seine Freilichtmuseen. Ja, davon gibt es mehrere. Sie vermitteln einen lebendigen Eindruck von der Lebenswirklichkeit der vergangenen Jahrhunderte. Da wäre zum Be ... (Isolde, 04.04.2013)

Diese Testberichte bei Koeln-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Pcd Erdnusspaste ohne Zuckerzusatz Jeder der mal asiatisch gekocht hat merkt auf einmal kurz vor dem Servieren, die Sause ist aber arg dünn. Und dann habe ich mir das mal etwas genauer angeschaut, richtig, fast überall ... (Miranda Gebbler, 22.4.2021)

Diese News bei Koeln-News-247.de könnten Sie auch interessieren:

 Die Vorteile eines 300 Hour Yoga Teacher Training Kurses (PR-Gateway, 17.05.2024)


Köln, 17. Mai 2024: Yoga erfreut sich weltweit wachsender Beliebtheit und wird von Millionen Menschen praktiziert, um Körper, Geist und Seele in Einklang zu bringen. Wer seine Yoga-Praxis vertiefen oder als Lehrer tätig werden möchte, stößt auf den Begriff Yoga Teacher Training. Besonders beliebt sind dabei intensive Programme wie das 300 Hour Yoga Teacher Training. Diese fortgeschrittene Ausbildun ...

 Positionsmessung von Heugabeln mit Sensoren (PR-Gateway, 14.05.2024)
Effiziente Stapelung von Heuballen in der Landwirtschaft 4.0

In der Landwirtschaft sind Seilzugsensoren (auch Seilzuggeber genannt) äußerst vielseitig einsetzbar und helfen, präzise Messungen von Positionen, Längen und Distanzen durchzuführen. Seilzugsensoren sind Messsysteme, die die lineare Bewegung des Messseils in eine elektrische Größe umwandeln.



Eine vermehrte Nutzung bei der Automatisierung von Prozessen, ermöglicht sowohl eine Steigerung der Effizienz als au ...

 \'\'In Full Color\'\': Keter präsentiert neue Premium-Designlinie und Trendstudie auf der spoga+gafa 2024 (PR-Gateway, 29.04.2024)
16.-18.06.2024 // Messegelände Köln // Halle 9.01, Stand C021

Wolframs-Eschenbach, 29.04 2024 - Keter ( www.keter.de) kehrt nach mehreren Jahren Abstinenz auf die Gartenmessebühne zurück: Der weltweit führende Hersteller von Lifestyle-Kunststoffprodukten für Haus und Garten präsentiert sich in diesem Jahr wieder mit einem großen Messestand auf der spoga+gafa 2024 in Köln. Im Mittelpunkt stehen dabei nicht nur neue und qualitativ hochwerti ...

 Ardex stellt zwei neue Wandspachtelmassen vor (PR-Gateway, 29.04.2024)
ARDEX A 929 und ARDEX A 800 READY

Witten, 29. April 2024. Ideal für Bäder und andere Nassräume: Ardex hat einen neuen mineralischen Feinspachtel für Innenräume mit hoher Luftfeuchtigkeit entwickelt. Durch seine lange offene Zeit kann ARDEX A 929 gut maschinell verarbeitet werden. Der Bauchemiehersteller hat "den Neuen" zusammen mit dem gebrauchsfertigen mineralischen Flächenspachtel A 800 READY erstmalig auf der Fachmesse FAF in Köln präsentiert.



Mit seinen minerali ...

 Präventivmediziner erfolgreich beim 17. int. Speakerslam (PR-Gateway, 29.04.2024)
Kölner setzte sich durch in der Kategorie Gesundheit.

Mastershausen, 25. April 2024 - In einer inspirierenden Darbietung beim 17. Internationalen Speakerslam in Mastershausen hat der Kölner Präventivmediziner Dr. med. Klaus Mühlhausen M.Sc. das Publikum begeistert und den Excellence Award in der Kategorie Gesundheit gewonnen. Mit seinem charmanten Vortrag über gesunde Langlebigkeit (Longevity) punktete Dr. Mühlhausen als einer von 140 Finalisten aus 18 Ländern.



Sein ...

 Der Reiseblogger Malte Harms entdeckt Köln (PR-Gateway, 26.04.2024)
Eine neue Perspektive auf die Stadt mit Malte Harms

Malte Harms, der bereits in zahlreichen Ländern und Städten unterwegs war, ist bekannt für seine authentischen und ehrlichen Reiseberichte. In Köln hat er sich vor allem auf die Kultur und Geschichte der Stadt konzentriert. So besuchte er unter anderem den Kölner Dom, das Römisch-Germanische Museum und das Schokoladenmuseum. Doch auch abseits der touristischen Hotspots hat Malte Ha ...

 Kölner Eventagentur: Offizieller Partner der Wolkenburg (PR-Gateway, 24.04.2024)
Eine Partnerschaft für unvergessliche Teambuilding-Events in Köln

Ellen Kamrad, Eventplanerin aus Köln und Inhaberin der renommierten Agentur Menschen - Emotionen - Erlebnisse (MEE), ist seit Mitte 2023 offizielle Partnerin der Eventlocation Wolkenburg Köln im Bereich Teambuilding-Events. Diese spannende Kooperation verspricht eine einzigartige Kombination aus professioneller Organisation und dem reizvollen Ambiente der historischen Wolkenburg.



Die Erfahrung und E ...

 Starre Unternehmensstrukturen hemmen Innovationskraft (PR-Gateway, 23.04.2024)
Studie zur Arbeitszufriedenheit 2024

Die Menschen in Deutschland beklagen sich nicht - jedenfalls nicht mit Blick auf ihren Job. Die repräsentativen Ergebnisse der Arbeitszufriedenheitsstudie von AVANTGARDE Experts, die in Zusammenarbeit mit YouGov unter 1.050 Arbeitnehmer:innen in Deutschland durchgeführt wurde, zeigen: 2024 befindet sich die Arbeitszufriedenheit deutscher Mitarbeitender auf höchstem Niveau. Insbesondere der IT-Sektor verzeichnet im Branchenvergleich Rekordergebnisse ...

 CHEP Europe stellt den ZirConic-Behälter vor und setzt einen neuen Standard für nachhaltige Logistik (PR-Gateway, 16.04.2024)
Der neue Ladungsträger sorgt durch größeres Fassungsvermögen und maximale Faltbarkeit für mehr Effizienz im Produktions- und Verpackungsprozess der ersten Logistikmeile

Köln, 16. April 2024 - Der Pallecon Geschäftsbereich von CHEP Europe hat die Einführung des faltbaren ZirConic®-Behälters angekündigt. Dieser Behälter ist eine mit Spannung erwartete Innovation im Bereich der "Share and Reuse"-Ladungsträger. Der große Behälter wird zu 97 % (seines Gesamtgewichts) aus Post-Consumer-Kuns ...

 Aenova erhält Auszeichnung \'\'Höchste Innovationskraft\'\' (PR-Gateway, 12.04.2024)
Pharma-Auftragshersteller unter Generika-Herstellern auf Platz 1 in Deutschland

Aenova, international tätiger Auftragshersteller und Entwicklungsdienstleister für die Pharma- und Gesundheitsindustrie, hat in einer Studie zum Thema Innovationskraft deutscher Unternehmen das beste Ergebnis im Bereich Generika erzielt und ist damit Nr. 1 in Deutschland. Die Studie wurde von der renommierten deutschen Tageszeitung Die WELT in Zusammenarbeit mit dem Kölner Analyse-Institut ServiceValue dur ...

Werbung bei Koeln-News-247.de:





Hiedemann Rechtsanwälte: Report Versicherungen

 
Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! Video Tipp @ Koeln-News-247.de

Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! Online Werbung

Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! Verwandte Links
· Mehr aus der Rubrik Köln Infos
· Weitere News von Koeln-News


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Köln Infos:
Muster-Einspruchsformulare gegen Solidaritätszuschlag auf steuerberaten.de


Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! Online Werbung

Köln News DE - Infos News & Tipps @ Köln ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2011 - 2024!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch alle aktualisiert.

Koeln-News-247.de - rund ums Thema Köln / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies. - Gelisted bei blogwolke.de - Das Blog-Verzeichnis

Hiedemann Rechtsanwälte: Report Versicherungen